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Wo darf Drohne fliegen? Gibt es eine Drohnenverordnung oder Drohnengesetz?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Es gibt technologisch weit-entwickelte Spielzeuge, und nicht nur für Kinder. Es gibt immer mehr Drohnen, die länger und höher fliegen. Die Frage ist wo und wann und wie hoch darf die Drohne Fliegen?

  1. Gibt es ein Drohnengesetz in Europa?
  2. Oder gibt es mindestens eine bundesweit geltende Drohnenverordnung?
  3. Wer darf die Drohne steuern?

Kurzfassung:

  • Versicherungspflicht (Haftpflicht).
  • Höhe maximal 100 m (außer auf Modellflugplätzen oder mit extra Erlaubnis).
  • Nur bei guter Sicht auf Sichtweite, nicht nachts.
  • Flug mit Videobrille: Entweder max. Höhe 30 m und max. Gewicht 250 g, oder Beobachtung durch zweite Person in ständiger Sichtweite.
  • Gewichtsgrenzen: Bis 250 g keine Beschränkungen, ab 250 g Kennzeichnung mit Name+Adresse, ab 2 kg Theorieprüfung nötig ("Drohnenführerschein", ab 14 Jahre), ab 5 kg Ausnahmegenehmigung nötig.
  • Flugverbote: Gefäng­nisse, Industrie- und Energie­anlagen, Militär- und Polizeigelände sowie Manöver, Botschaften, Parlaments­- und Regierungsgebäude, Auto­bahnen, Bundes­straßen, Bundeswasserstraßen, Bahn­anlagen, Krankenhäuser, Menschenansammlungen, Polizei- und Rettungseinsätze, Unglücks- und Katastrophenorte, (seitlicher Abstand mindestens 100 m); Naturschutzgebiete, Kontrollzonen von Flugplätzen, regionale Flugbeschränkungsgbiete (unterschiedliche Abstände).
  • Über Wohngrundstücken: Nur Drohnen bis 250 g. Entweder ohne Kamera, oder nur mit Zustimmung aller Bewohner.
  • Kein Transport gefährlicher Stoffe (brennbar, explosiv, giftig usw.)

 

Übersichten sind zum Beispiel hier:

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 11. Juli 2018 - 16:43


An Modellflugplätzen kann man relativ unkompliziert mit Drohnen einiges machen. Man muss eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers anbringen.

Wenn Drohnen/Modellflugzeugen mehr als 0,25 KG wiegen: 

  • müssen Besitzer eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers anbringen.

Wenn Drohnen/Modellflugzeugen mehr als 2 KG wiegen: 

  • müssen Besitzer zusätzlich besondere Kenntnisse nachweisen.
  • Der Nachweis wird in der Regel nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle erteilt.

Wenn Drohnen/Modellflugzeugen mehr als 5 KG wiegen: 

  • Besitzer müssen zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis haben, welche von den Landesluftfahrtbehörden erteilt wird.


Es ist verboten Drohnen mehr als 100 Meter hoch fliegen zu lassen. Eine behördliche Ausnahmeerlaubnis kann man bei den Landesluftfahrtbehörden beantragen. Steuerer von Drohnen/Modellflugzeugen benötigen einen Kenntnisnachweis. Allgemein dürfen zB Fotodrohnen oä Flugobjekte nur in Sichtweite geflogen werden.

Drohnen müssen immer bemannten Luftfahrzeugen ausweichen.


Es ist streng verboten jegliche Behinderung oder Gefährdung von Polizei,  Rettungskräften, Menschenansammlungen, 
Hauptverkehrswegen, Anflug und Abflugbereichen von Flughäfen/Flugplätze, Industriegelände, Wasserwege uä. 

Drohnen, die mehr als 0,25 KG wegen dürfen nicht über Wohngrundstücken fliegen. 

Drohnen die optische, akustische oder Funksignale  empfangen können, dürfen nicht über Wohngrundstücken fliegen, auch wenn sie weniger als 0,25 KG wiegen.


Also mit Fotodrohnen / Videodrohnen darf man nicht Nachbarhaus beobachten. 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 11. Juli 2018 - 19:17

Ab 2021 gibt es EU-weit neue Regeln. Diese sind strenger als bisher, und auch komplizierter. Hier nur das Wichtigste, ohne Gewähr:

  • Drohnen unter 250 g ohne Kamera (auch "Spielzeugdrohnen"):
    Haftpflichtversicherung nötig
  • Drohnen unter 250 g mit Kamera:
    zusätzlich Registrierung des Piloten nötig (online, kostenlos, Mindestalter 16 Jahre); Kennzeichnung der Drohne mit der Registrierungsnummer
  • Drohnen über 250 g unter 25 kg, nur bei Flug in großer Entfernung von Menschen:
    zusätzlich EU-Kompetenznachweis ("kleiner Drohnenführerschein") nötig (Online-Theorieprüfung)
  • Drohnen über 250 g unter 25 kg, bei Flug in der Nähe von Menschen:
    zusätzlich EU-Fernpilotenzeugnis ("großer Drohnenführerschein") nötig
  • Drohnen über 25 kg, sowie Transport gefährlicher Güter, Flug in sensiblen Bereichen etc.:
    zusätzlich Zulassung oder Genehmigung nötig, je nach Einzelfall

Dazu kommen noch Übergangsvorschriften für die nächsten zwei Jahre, mit Weitergeltung der bisherigen Drohnenführerscheine und zusätzlichen Gewichtsgrenzen bei 500 g und bei 2 kg.

Künftig sollen neu verkaufte Drohnen in Zulassungskategorien eingeteilt werden, und die nötigen Dokumente ergeben sich dann aus dieser Kategorie.

 

Primärquellen:

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 24. Dezember 2020 - 13:05

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