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An Modellflugplätzen kann man relativ unkompliziert mit Drohnen einiges machen. Man muss eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers anbringen.

Wenn Drohnen/Modellflugzeugen mehr als 0,25 KG wiegen: 

  • müssen Besitzer eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers anbringen.

Wenn Drohnen/Modellflugzeugen mehr als 2 KG wiegen: 

  • müssen Besitzer zusätzlich besondere Kenntnisse nachweisen.
  • Der Nachweis wird in der Regel nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle erteilt.

Wenn Drohnen/Modellflugzeugen mehr als 5 KG wiegen: 

  • Besitzer müssen zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis haben, welche von den Landesluftfahrtbehörden erteilt wird.


Es ist verboten Drohnen mehr als 100 Meter hoch fliegen zu lassen. Eine behördliche Ausnahmeerlaubnis kann man bei den Landesluftfahrtbehörden beantragen. Steuerer von Drohnen/Modellflugzeugen benötigen einen Kenntnisnachweis. Allgemein dürfen zB Fotodrohnen oä Flugobjekte nur in Sichtweite geflogen werden.

Drohnen müssen immer bemannten Luftfahrzeugen ausweichen.


Es ist streng verboten jegliche Behinderung oder Gefährdung von Polizei,  Rettungskräften, Menschenansammlungen, 
Hauptverkehrswegen, Anflug und Abflugbereichen von Flughäfen/Flugplätze, Industriegelände, Wasserwege uä. 

Drohnen, die mehr als 0,25 KG wegen dürfen nicht über Wohngrundstücken fliegen. 

Drohnen die optische, akustische oder Funksignale  empfangen können, dürfen nicht über Wohngrundstücken fliegen, auch wenn sie weniger als 0,25 KG wiegen.


Also mit Fotodrohnen / Videodrohnen darf man nicht Nachbarhaus beobachten. 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 11. Juli 2018 - 19:17

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