Neue Regeln ab 2021
Ab 2021 gibt es EU-weit neue Regeln. Diese sind strenger als bisher, und auch komplizierter. Hier nur das Wichtigste, ohne Gewähr:
- Drohnen unter 250 g ohne Kamera (auch "Spielzeugdrohnen"):
Haftpflichtversicherung nötig - Drohnen unter 250 g mit Kamera:
zusätzlich Registrierung des Piloten nötig (online, kostenlos, Mindestalter 16 Jahre); Kennzeichnung der Drohne mit der Registrierungsnummer - Drohnen über 250 g unter 25 kg, nur bei Flug in großer Entfernung von Menschen:
zusätzlich EU-Kompetenznachweis ("kleiner Drohnenführerschein") nötig (Online-Theorieprüfung) - Drohnen über 250 g unter 25 kg, bei Flug in der Nähe von Menschen:
zusätzlich EU-Fernpilotenzeugnis ("großer Drohnenführerschein") nötig - Drohnen über 25 kg, sowie Transport gefährlicher Güter, Flug in sensiblen Bereichen etc.:
zusätzlich Zulassung oder Genehmigung nötig, je nach Einzelfall
Dazu kommen noch Übergangsvorschriften für die nächsten zwei Jahre, mit Weitergeltung der bisherigen Drohnenführerscheine und zusätzlichen Gewichtsgrenzen bei 500 g und bei 2 kg.
Künftig sollen neu verkaufte Drohnen in Zulassungskategorien eingeteilt werden, und die nötigen Dokumente ergeben sich dann aus dieser Kategorie.
Primärquellen:
Do. 24 Dez 2020 - 13:05
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