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Für Drohnen über 2 kg braucht man seit 2017 einen "Kenntnisnachweis", also eine bestandene Theorieprüfung. Auf Modellflugplätzen braucht man das aber nicht. In manchen Fällen reicht auch eine Einweisung durch einen Modellflugverband oder -verein.
Für kleinere Drohnen braucht man normalerweise keinen solchen Schein, es sei denn die Versicherung verlangt ihn. Wenn man aber eine Sondererlaubnis beantragen will (z.B. um nachts oder höher als 100 m zu fliegen), kann auch bei kleineren Drohnen ein solcher Schein verlangt werden.
Hier steht mehr zu dem Thema.