§ 75 [Untätigkeitsklage]
Wenn es mehr als 6 Monate sind, können Sie weitere Informationen anfordern.
Sie können dem Sachbearbeiter einen Hinweis auf dieses Gesetz geben.
https://dejure.org/gesetze/VwGO/75.html
Mi. 1 Jul 2020 - 19:20
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