Sechs Jahre Aufenthalt
Bei Staatenlosen ist die ununterbrochene Aufenthaltszeit nur sechs statt acht Jahre, und natürlich müssen sie keine andere Staatsangehörigkeit abgeben. Ansonsten gelten die normalen Bedingungen: Unterkunft, Lebensunterhalt, Straffreiheit, Sprachkenntnisse, Einbürgerungstest, Bekenntnis zum Grundgesetz. Falls irgendwas davon fehlt kann man eine Ermessenseinbürgerung probieren, denn nach dem Völkerrecht soll die Einbürgerung von Staatenlosen erleichtert werden.
Hier in der FAQ vom BAMF gibt es einen extra Eintrag über Staatenlose, ganz unten bei "Sonderregelungen und -fragen".
Mo. 27 Aug 2018 - 11:44
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