Vermutlich noch nicht.
"Hochqualifiziert" und "Mangelberuf" erleichtern zwar den unbefristeten Aufenthalt, aber nicht automatisch die Einbürgerung. Die Wartezeiten bleiben gleich. Um eine schnellere Ermessenseinbürgerung zu probieren, braucht man einen Grund für die Verkürzung der Frist (z.B. staatenlos, Flüchtlingsstatus, besonderes öffentliches Interesse). Bei einem in Deutschland angesehenen, international anerkannten Spezialisten könnte das "öffentliche Interesse" vielleicht gegeben sein.
Fr. 31 Aug 2018 - 11:06
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