Ja.
Das steht ausführlich in diesem Beitrag.
Kurzfassung:
Wenn es beim Einbürgerungsverfahren Betrug, Bestechung, Bedrohung oder Täuschung gab, kann man die Staatsbürgerschaft auch noch nach mehreren Jahren verlieren. Beispiele sind falsche Identität, falsche Dokumente, Lügen, Verschweigen bestimmter Dinge (z.B. Straftaten), Vortäuschen bestimmter Dinge (z.B. Arbeitsvertrag, Ehe, Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft).
Was passiert danach?
Man ist entweder staatenlos, oder hat noch die alte Staatsbürgerschaft, oder kriegt sie vielleicht wieder. Wahrscheinlich gibt es außerdem ein Strafverfahren.
Sa. 8 Sep 2018 - 12:58
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