5 Jahre
Bisher ist ein solcher Verlust der Staatsbürgerschaft bis maximal 5 Jahre nach der Einbürgerung möglich. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums gab es innerhalb von zehn Jahren etwa 300 solcher Fälle.
Weiterhin gab es in diesem Zeitraum über 300 Fälle, bei denen eine falsche Identität erst nach mehr als fünf Jahren aufgefallen ist. Deshalb soll diese Frist jetzt verlängert werden.
Mo. 29 Apr 2019 - 10:28
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Antwort auf Ja. von Gast (nicht überprüft)