Genauer.
Damit es nicht zu einfach ist, gibt es dabei noch eine Unterscheidung:
- Ersatzleistungen, die auf der Lohnsteuerbescheinigung eines Arbeitgebers draufstehen (dort unter Nr. 15), kommen bei der Steuererklärung in die Anlage N in die Zeile 28.
- Andere Ersatzleistungen kommen in den Hauptvordruck ("Mantelbogen") in die Zeile 96.
(Die Angaben gelten für die Steuererklärung für 2017.)
Die Auswirkung auf das Rechenergebnis sollte aber genau gleich sein. Natürlich muss man aufpassen, dass man nichts doppelt angibt. "Lohnersatzleistung" und "Einkommensersatzleistung" scheint das Gleiche zu sein.
Die "Lohnfortzahlung" bei Krankheit, die man vom Arbeitgeber kriegt, steckt übrigens im normalen Arbeitslohn mit drin und wird nicht extra angegeben. Nur das Krankengeld von der Krankenkasse (bei mehr als sechs Wochen) muss man extra angeben.
Do. 13 Sep 2018 - 14:25
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