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Eine Beibehaltungsgenehmigung kann man bekommen, wenn man mindestens eine dieser Voraussetzungen nachweist:

  • Es gibt weiterhin enge Bindungen zu Deutschland.
  • Die fremde Staatsbürgerschaft ist notwendig, um konkrete persönliche Nachteile abzuwenden.

Als Argumente für "enge Bindungen" eignen sich diese Punkte:

  • Ausbildung in Deutschland
  • langer Aufenthalt in Deutschland
  • langfristige Versicherungen in Deutschland
  • Bankverbindungen in Deutschland
  • freundschaftliche und berufliche Verbindungen in Deutschland
  • Grund-oder Immobilienbesitz in Deutschland
  • eigene, selbst genutzte Wohnung in Deutschland
  • Rente oder Rentenanspruch aus einer deutschen Rentenkasse
  • aktive Mitgliedschaft in deutschen Vereinen und Berufsverbänden

Wichtig: Die Beibehaltungsgenehmigung muss man vorher beantragen. Wenn man bereits die fremde Staatsbürgerschaft angenommen hat, ist es zu spät.

Keine Beibehaltungsgenehmigung braucht man, wenn man zusätzlich die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes annimmt. Für Großbritannien gilt das nur noch bis zum Austrittstermin.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 26. März 2019 - 10:24

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