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Eine Beibehaltungsgenehmigung kann man bekommen, wenn man mindestens eine dieser Voraussetzungen nachweist:
Als Argumente für "enge Bindungen" eignen sich diese Punkte:
Wichtig: Die Beibehaltungsgenehmigung muss man vorher beantragen. Wenn man bereits die fremde Staatsbürgerschaft angenommen hat, ist es zu spät.
Keine Beibehaltungsgenehmigung braucht man, wenn man zusätzlich die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes annimmt. Für Großbritannien gilt das nur noch bis zum Austrittstermin.