Wenn ein Deutscher sich in einem anderen Land einbürgern lässt, verliert er in der Regel seine deutsche Staatsangehörigkeit. Es gibt eine Ausnahme: Der Antragsteller kann die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten, wenn er vor der Einbürgerung des neuen Landes eine Beibehaltungsgenehmigung bekommt.
Was sind die Voraussetzungen für eine Beibehaltungsgenehmigung? Wer darf so eine Genehmigung bekommen?
Eine Beibehaltungsgenehmigung kann man bekommen, wenn man mindestens eine dieser Voraussetzungen nachweist:
Als Argumente für "enge Bindungen" eignen sich diese Punkte:
Wichtig: Die Beibehaltungsgenehmigung muss man vorher beantragen. Wenn man bereits die fremde Staatsbürgerschaft angenommen hat, ist es zu spät.
Keine Beibehaltungsgenehmigung braucht man, wenn man zusätzlich die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes annimmt. Für Großbritannien gilt das nur noch bis zum Austrittstermin.