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Doppelstaatsangehörigkeit

Doppelstaatsangehörigkeit / Mehrstaatigkeit

Von einer "Doppelstaatsangehörigkeit" oder juristisch von einer "Mehrstaatigkeit" spricht man dann, wenn eine Person zwei Staatsangehörigkeiten besitzt – ohne eine davon aufgeben zu müssen.

Voraussetzungen der Mehrstaatigkeit

Abstammungsprinzip:

Wenn ein Kind in Deutschland geboren ist, sowohl die Voraussetzungen für den Anspruch der deutschen Staatsangehörigkeit erfüllt als auch die Voraussetzungen für den Anspruch der ausländischen Staatsangehörigkeit erfüllt, hat es den Anspruch auf beide Staatsangehörigkeiten und darf beides gleichzeitig besitzen.

Das Kind hat einen deutschen Elternteil und einen ausländischen Elternteil. Es hat somit die Voraussetzungen der Mehrstaatigkeit durch das "
Abstammungsprinzip" erlangt. Diese Kinder müssen sich nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.


Geburtsortsprinzip

Ab dem Jahre 2000 gilt für Kinder, die in Deutschland geboren sind, das "
Geburtsortsprinzip" i.S.v. § 4 Abs. 3 StAG. D.h. das Kind hat mit der Geburt in Deutschland – unabhängig davon ob seine Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen – den Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn es bestimmte Voraussetzungen in § 4 Abs. 3 StAG erfüllt.

USA und UK Staatsangehöriger will Pässe behalten aber Deutsch werden

Gespeichert von peterspiano am

Schön Guten Tag,

Ich bin ein UK und ein USA Staatsangehöriger der seit 16 Jahren in Deutschland wohnt, arbeitet, Rente bezahlt etc. Wegen Brexit muss ich entweder eine Auftenthaltserlaubnis beantragen oder mich einbürgern lassen.

Doppelte staatsbürgerschaft

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Ich bin 2001 geboren in deutschland und auch hier aufgewachsen. Meine Eltern sind türkische staatsbürger ,aber haben einen unbefristeten aufenthalt. Also habe ich im moment noch die doppelte staatsbürgerschaft (deutsch/türkisch).

Ich muss mich mit meinem 18 lebensjahr endscheiden. Gibt es eine möglichkeit meine doppelte staatsbürgerschaft zu behalten? Denn ich möchte gerne beide.

Bei­be­hal­tungs­ge­neh­mi­gung - Trotz der Einbürgerung im Ausland, Bei­be­hal­tung der deut­schen Staats­an­ge­hö­rig­keit

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Wenn ein Deut­scher sich in ei­nem an­de­ren Land ein­bür­gern lässt, ver­liert er in der Regel sei­ne deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit. Es gibt eine Ausnahme: Der Antragsteller kann die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten, wenn er vor der Ein­bür­ge­rung des neuen Landes ei­ne Bei­be­hal­tungs­ge­neh­mi­gung bekommt.

Was sind die Voraussetzungen für eine Bei­be­hal­tungs­ge­neh­mi­gung? Wer darf so eine Genehmigung bekommen?