Wie gut kennst du Deutschland? Teste dich!


Hast du Fragen über das Leben in Deutschland/Europa, deutsche Sprache, Einbürgerung, Bildung, Arbeit uä?
Du kannst auch ohne Anmeldung anonym-unverbindlich eine Frage stellen.

Bei­be­hal­tungs­ge­neh­mi­gung

Bei­be­hal­tungs­ge­neh­mi­gung - Trotz der Einbürgerung im Ausland, Bei­be­hal­tung der deut­schen Staats­an­ge­hö­rig­keit

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Wenn ein Deut­scher sich in ei­nem an­de­ren Land ein­bür­gern lässt, ver­liert er in der Regel sei­ne deut­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit. Es gibt eine Ausnahme: Der Antragsteller kann die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten, wenn er vor der Ein­bür­ge­rung des neuen Landes ei­ne Bei­be­hal­tungs­ge­neh­mi­gung bekommt.

Was sind die Voraussetzungen für eine Bei­be­hal­tungs­ge­neh­mi­gung? Wer darf so eine Genehmigung bekommen?