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Hallo,
Natürlich darfst du due Straße benutzen. Fahrräder sind schließlich genauso Fahrzeuge wie Autos und an die STvO gebunden. Auf der Straße darf man also immer fahren, außer wenn es einen gekennzeichneten Radweg direkt an der Straße gibt den man dann angehalten ist zu benutzen.
http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html
Die Radwegebenutzungspflicht ist allerdings gerade am aufweichen, d.h. wird wohl demnächst abgeschafft, weil viele Radwege für Radfahrer sehr unsicher sind, etwa durch die Führung an Ausfahrten aus dem Sichtfeld der Abbieger oder durch einen gemeinsam genutzten Fußweg.
http://www.lto.de/de/html/nachrichten/40/Unkalkulierbare-Auswirkungen-auf-den-Verkehr-in-Staedten-und-Gemeinden/
Wenn keine Radwege vorhanden Sind darf man also immer auf der Straße fahren. Vorsicht, deutsche Autofahrer mögen aber die radler nicht (und das obwohl sie Ihnen Stau und Parkplatzklau ersparen). Umgekehrt hassen die Radler die Autofahrer. Das ist sozusagen Krieg auf Rädern hier!
Auf der Autobahn sollte man eigentlich nur nicht mit dem rad fahren weil man die Mindestgeschwindigkeit von 60km/h vorraussichtlich nicht lange durchhält, ansonsten ist das Rad aber gleichberechtigt mit anderen Verkehrsteilnehmern.
Nur das fahren auf einem reinen Fußweg ist ebenso verboten als würde man mit dem Motorrad oder Auto den Gehsteig benutzen. Das wissen leider viele Deutsche nicht!