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Wenn ich in einem EU-Land gesetzlich versichert bin (auch Familienversicherung), und in einem anderen EU-Land eine Behandlung brauche, werde ich zu den gleichen Konditionen behandelt wie die gesetzlich Versicherten des Landes, in dem ich bin. Das Geld kommt aber von meiner heimatlichen Versicherung.
Das gilt natürlich nur, wenn ich die "Kassenleistungen" benutze (also nur medizinisch notwendige Behandlungen, nur Ärzte mit Kassenzulassung, keine Privatbehandlungen, keine Wahlleistungen, etc.). Die Zuzahlungen, Ausschlüsse usw. sind allerdings in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich, so dass es u.U. teurer werden kann als die gleiche Sache im Heimatland. (Z.B. sind in Deutschland die Zuzahlungen bei Zahnersatz und bei Hörgeräten besonders hoch, und homöopathische Behandlungen werden von den Kassen nur sehr eingeschränkt bezahlt.)
Normalerweise sollte es reichen, beim Arzt oder im Krankenhaus die EHIC zu zeigen. Falls das nicht funktioniert, kann die eigene (heimatliche) Krankenkasse im Ausnahmefall auch mal nachträglich etwas erstatten. Hierzu sollte man allerdings vorher Instruktionen von der heimatlichen Krankenkasse erfragen.
Manche eher seltenen Sachen, wie z.B. ein Krankentransport aus dem Ausland ins Heimatland, werden von den gesetzlichen Kassen nicht bezahlt. Für solche Dinge, die typisch für Auslandsaufenthalte sind, kann man evtl. eine kleine Zusatzversicherung machen.
Wenn der Eindruck entstehen sollte, dass ich extra wegen der Behandlung in dieses Land gefahren bin, kann es allerdings zu Schwierigkeiten kommen. Auch muss die ausländische Krankenversicherung natürlich gültig sein. Bei der Familienversicherung muss man dabei aufpassen, u.a. wegen der Altersgrenze und wegen eventuellen Nebenjobs. So etwas muss man ggf. mit der heimatlichen Versicherung klären.