Ein paar Einschränkungen
- Das alles gilt nur für einen "vorübergehenden" Aufenthalt im anderen Land. Ein Studium gehört aber dazu.
- Wenn ich in Deutschland Geld verdiene (z.B. auch als Praktikant, Werkstudent oder HiWi), muss ich mich in den meisten Fällen in Deutschland versichern (bzw. der Arbeitgeber muss dafür sorgen).
- Nach einer Quelle soll man trotz der ausländischen Versicherung eine deutsche Krankenkasse wählen, die stellvertretend die Abrechnungen durchführt. Dazu fand ich nichts Genaueres.
- Die Gültigkeit der Familienversicherung muss ich im Zweifelsfall mit der heimatlichen Versicherung klären.
- Eine Behandlung, die nicht dringend ist und deshalb bis zur Rückkehr ins Heimatland warten kann (ohne gesundheitliche Nachteile), wird häufig nicht bezahlt. Im Zweifel vorher bei der Kasse anfragen.