Ein paar Einschränkungen
- Das alles gilt nur für einen "vorübergehenden" Aufenthalt im anderen Land. Ein Studium gehört aber dazu.
- Wenn ich in Deutschland Geld verdiene (z.B. auch als Praktikant, Werkstudent oder HiWi), muss ich mich in den meisten Fällen in Deutschland versichern (bzw. der Arbeitgeber muss dafür sorgen).
- Nach einer Quelle soll man trotz der ausländischen Versicherung eine deutsche Krankenkasse wählen, die stellvertretend die Abrechnungen durchführt. Dazu fand ich nichts Genaueres.
- Die Gültigkeit der Familienversicherung muss ich im Zweifelsfall mit der heimatlichen Versicherung klären.
- Eine Behandlung, die nicht dringend ist und deshalb bis zur Rückkehr ins Heimatland warten kann (ohne gesundheitliche Nachteile), wird häufig nicht bezahlt. Im Zweifel vorher bei der Kasse anfragen.
Fr. 23 Jun 2023 - 15:38
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Antwort auf In der EU gilt allgemein: von Gast (nicht überprüft)