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  • Das alles gilt nur für einen "vorübergehenden" Aufenthalt im anderen Land. Ein Studium gehört aber dazu.
  • Wenn ich in Deutschland Geld verdiene (z.B. auch als Praktikant, Werkstudent oder HiWi), muss ich mich in den meisten Fällen in Deutschland versichern (bzw. der Arbeitgeber muss dafür sorgen).
  • Nach einer Quelle soll man trotz der ausländischen Versicherung eine deutsche Krankenkasse wählen, die stellvertretend die Abrechnungen durchführt. Dazu fand ich nichts Genaueres.
  • Die Gültigkeit der Familienversicherung muss ich im Zweifelsfall mit der heimatlichen Versicherung klären.
  • Eine Behandlung, die nicht dringend ist und deshalb bis zur Rückkehr ins Heimatland warten kann (ohne gesundheitliche Nachteile), wird häufig nicht bezahlt. Im Zweifel vorher bei der Kasse anfragen.

 

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