Kinderzuschlag Voraussetzungen, Dauer, Höhe, Zeitraum
Laut der Bundesagentur für Arbeit:
Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung zum Kindergeld. Anspruch darauf hat eine Person, wenn …
- ihr Kind (unter 25 J. und unverheiratet ) in ihrem Haushalt lebt und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt,
- sie Kindergeld (oder eine ähnliche Leistung) für ihr Kind erhält,
- ihr Einkommen (zusammen mit dem Kinderzuschlag) so hoch ist, dass sie keinen Anspruch auf Hartz 4 / ALG 2 oder Sozialgeld hat
- das monatliches Bruttoeinkommen mindestens 900 € (Eltern) oder 600 € (Alleinerziehende Mutter/Vater) beträgt und die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt. Die relative Höchsteinkommensgrenze wird für jede Familie einzeln errechnet. Sie hängt unter anderem von den Lebenshaltungskosten (Miete, Strom, Nebenkosten, Heizkosten, Schulbedarf usw) ab.
Übrigens:
- Man kann pro Monat höchstens 185 Euro pro Kind erhalten.
- Kindergeld und Kinderzuschlag bekommt man gleichzeitig gezahlt.
- Die Bearbeitungszeit dauert bis zu 6 Wochen.
- In der Regel beträgt der Bewilligungszeitraum für Kinderzuschlag 6 Monaten.
Mo. 26 Aug 2019 - 13:14
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