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Ein Führerschein eines anderen EU-Landes kann in Deutschland benutzt werden, solange er gültig ist. Auch dann, wenn der Inhaber inzwischen dauerhaft in Deutschland lebt. Man braucht auch keine Übersetzung, vorausgesetzt die Gestaltung des Dokuments entspricht den EU-Regeln.
Wenn der Führerschein abläuft, kann man ihn ohne weitere Voraussetzungen in einen deutschen Führerschein umtauschen. (Ein paar Ausnahmen gibt es bei Führerscheinen für große LKW und Busse).
Es gibt aber eine grundlegende Einschränkung: Wenn man den ausländischen Führerschein erworben hat, während man seinen Wohnsitz in Deutschland hatte oder während man in Deutschland ein Fahrverbot hatte, so ist er in Deutschland ungültig. Er wird dann natürlich auch nicht umgetauscht.