Günstige Voraussetzungen
Nach § 10 (3) StAG sind überdurchschnittliche Sprachkenntnisse bereits eine "besondere Integrationsleistung", womit die Frist auf sechs Jahre verkürzt werden kann. Ein EU-Bürger braucht desweiteren seine andere Staatsbürgerschaft nicht aufzugeben, und das Recht zum dauerhaften Aufenthalt ist automatisch vorhanden. Die anderen Bedingungen gelten trotzdem (durchgehender Aufenthalt mit höchstens kurzen Unterbrechungen, finanzielle Unabhängigkeit, Straffreiheit, Demokratiebekenntnis, Einbürgerungstest).
Di. 12 Nov 2019 - 11:06
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