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Asyl-Statistiken: Falsche Zahlen, fatale Folgen...
Obwohl immer wieder behauptet wird, 97 Prozent der Asyl-Suchenden seien Wirtschaftsflüchtlinge, verdienen die meisten von ihnen Schutz.
In einem Beitrag der Zeitschrift mission aktuell (4/01) hat Dr. Wolf Dieter Just, Vorstandssprecher der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche", diese Feststellung eindrucksvoll und mit nachprüfbaren Zahlen begründet.
Hier seine Stellungnahme im Wortlaut:
"Im April 2000 wurden zwei Kurdinnen aus Nienburg in die Türkei abgeschoben. Ihre Asylanträge waren abgelehnt worden. Weder das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge noch das Verwaltungsgericht hatte ihnen geglaubt, dass die in der Türkei wegen Unterstützung der PKK gesucht werden.
Bei der Ankunft in der Türkei wurden sie verhaftet und drei Tage unter Schlägen und sexuellen Demütigungen verhört. Dann wurden sie entlassen, kurze Zeit später erneut festgenommen und verhört. Aus Angst tauchten die Schwestern daraufhin unter und versteckten sich in einem Hotel. In Deutschland wurde ihr Asylverfahren weitergeführt. Das Verwaltungsgericht Hannover korrigierte seinen Fehler und erkannte die Schwestern in Abwesenheit als Asylberechtigte an.
Der niedersächsische Flüchtlingsrat und Pro Asyl haben eine Dokumentation unter dem Titel "Von Deutschland in den türkischen Folterkeller" veröffentlicht, in der 32 solcher Fälle dokumentiert sind. - Dass Menschen aus Deutschland in Folter abgeschoben werden, ist nicht nur bestürzend, sondern auch rechtswidrig. Wer aber zieht die Verantwortlichen zur Rechenschaft? Warum gibt es kaum Diskussionen über diese Abschiebungen?
Umso intensiver wird über den so genannten "Asylmissbrauch" diskutiert. Nur drei Prozent der Bewerber seien "asylwürdig", äußerte Bundesminister Otto Schily vor gut einem Jahr. Der Rest, 97 Prozent, seien "Wirtschaftsflüchtlinge". So wird suggeriert, dass 97 Prozent der Asyl Suchenden Betrüger seien.
Umso erfreulicher ist, dass die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marie-Luis Beck, mit solchen Falschmeldungen aufgeräumt hat. Nach ihren Berechnungen haben in den letzten fünfeinhalb Jahren 48,4 Prozent der Asyl Suchenden Abschiebungsschutz erhalten. Diese Zahl erklärt sich wie folgt:
Zwischen 1995 und 1999 lag die jährliche Anerkennungsquote zwischen
9 und 13,5 Prozent.
Wenn man die hohe Zahl von Ablehnungen, die aus formalen Gründen erfolgen, aus der Statistik herausnimmt und nur die inhaltlich geprüften Entscheidungen berücksichtigt, bewegt sich die Anerkennungsquote zwischen 15 und 22 Prozent.
Die Quote erhöht sich um weitere 7 Prozent durch die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte.
Aber auch die Anerkennungsquote spiegelt nicht den Umfang der Schutzgewährung wider", so Beck, "denn die Schutzquote ist erheblich höher als die Anerkennungsquote." Viele Asyl Suchende "erhalten außerhalb des Asylverfahrens Schutz", weil sie wegen der Situation in ihrem Heimatland nicht abgeschoben werden konnten. Sie eingerechnet, kommt man auf die Schutzquote von fast 50 Prozent.
Dabei sind in die Rechnung noch nicht die Fehlentscheidungen des Bundesamtes und der Gerichte eingegangen, die zu Abschiebungen und Folter führen. Wie groß diese Fehlerquote ist, lassen die Erfahrungen mit dem Kirchenasyl erahnen. Rund 70 Prozent der Kirchenasyle haben Erfolg. Bei näherer Prüfung des Einzelfalles mussten Urteile revidiert und Abschiebungen ausgesetzt werden.
http://www.phil.uni-sb.de/projekte/imprimatur/2001/imp010511.html