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Wenn jemand klagen will, kann er sich von einem Anwalt beraten lassen und dann entscheiden, ob es sich lohnt. Damit die Belastung der Behörde als ausreichender Grund angesehen werden kann, muss sie vorübergehend und sprunghaft sein. Es ist besser, bei einem Anwalt zu klären, ob dies der Fall ist, wenn sich die Verzögerungen über mehrere Jahre hinziehen, statt hier auf dem Forum. Vor allem:

Zitat: "Es gibt aber auch Gründe für Verzögerungen in der Bearbeitung, die durch die Rechtsprechung als nicht zureichend eingestuft werden. Hierzu gehören:
- Personalmangel
- Das Abwarten, wie ein Musterprozess ausgeht
- Das Abwarten eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens

Sollte kein zureichender Grund für die Verzögerung in der Bearbeitung vorliegen, wird das Sozialgericht die Behörde dazu verurteilen, über den Antrag zu entscheiden."

Auch wenn ein zureichender Grund vorliegt, wird trotzdem ein Frist gesetzt bis die Behörde über den Antrag entscheiden muss:

Zitat: "Wird ein zureichender Grund hingegen als gegeben erachtet, erhält die Behörde eine Frist gesetzt, innerhalb der sie über den Antrag zu entscheiden hat."

https://www.juraforum.de/lexikon/untaetigkeitsbeschwerde

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  6. Auf Deutsch sollten Sie schreiben, sonst verstehen die anderen es nicht!
    Englisch ist nur im englischen Bereich oder Sprachforum erlaubt.
     
  7. Anonym bleiben können Sie schon, aber Sie müssen es nicht unbedingt. Sie können sich registrieren oder Ihren Namen hinterlassen. Beiträge mit Namen werden öfter beantwortet.
     
  8. Links vermeiden, solange sie nicht unbedingt nötig sind. Schreiben Sie lieber eine kurze Zusammenfassung statt Links zu teilen.