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Hallo,
Ich habe gelesen, dass man an bestimmten Tagen zu bestimmten Uhrzeiten Dokumente auch ohne Termin abholen kann, allerdings muss man mit langen Wartezeiten rechnen.
Was das neue Gesetz betrifft, hoffe ich, dass es keine Vorschrift gibt, die von deutschen Staatsbürgern verlangt, mit den Einbürgerungsbehörden zu interagieren, wenn sie eine neue Staatsbürgerschaft erwerben. Ich gehe davon aus, dass ich bis August den deutschen Pass in der Hand halte und im Herbst auch die Staatsbürgerschaft meines Geburtslandes wieder beantragen kann, ohne mit den deutschen Einbürgerungsstellen zu tun haben zu müssen. Ich bin hoffnungsvoll, aber ich rechne nicht fest damit :)
LG
Viki