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Auswanderung nach Einbürgerung ist möglich. Als deutscher Staatsbürger darf man alles tun, was alle andere Deutsche auch tun dürfen.
Schwere Straftaten oder Betrug bei der Einbürgerung kann aber verursachen, dass man die deutsche Staatsbürgerschaft verliert. Den Frist sollte von 5 Jahren auf 10 verlängert werden.