Sehr geehrte Damen und Herren, ich wurde kürzlich als deutscher Staatsbürger eingebürgert. Haben Sie sich gefragt, ob es Vorschriften gibt, ob ich 6/12 Monate bleiben muss, nachdem der Pass gesichert wurde?
Logischerweise scheint es kein Problem zu sein, in ein non-EU-Land zu ziehen und dort eine Arbeit aufzunehmen. Einige Online-Foren schlugen jedoch etwas anderes vor und fragten daher im Forum.
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Auswanderung nach Einbürgerung ist möglich. Als deutscher Staatsbürger darf man alles tun, was alle andere Deutsche auch tun dürfen.
Schwere Straftaten oder Betrug bei der Einbürgerung kann aber verursachen, dass man die deutsche Staatsbürgerschaft verliert. Den Frist sollte von 5 Jahren auf 10 verlängert werden.