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Symbole des Hitlerfaschismus und seiner Organisationen sind ebenfalls verboten. Das betrifft u.a. Abbildungen (z.B. das Hakenkreuz), Fahnen, Embleme, Abzeichen, Uniformen und Teile davon, verbale und nonverbale Grußformen (z.B. die Geste des "Hitlergrußes"), Slogans und einzelne Lieder.
Der Strafrahmen geht von Geldstrafen bis zu Gefängnis (maximal drei Jahre).
Das Verbot ist aber nicht absolut. Für Zwecke der Bildung, Kunst, Dokumentation, Forschung usw. dürfen diese Dinge verwendet werden. In Spiel- und Dokumentarfilmen, Geschichtsbüchern, Zeitungsartikeln etc. ist die Verwendung also möglich. Nach ein paar juristischen Turbulenzen sind jetzt auch die durchgestrichenen oder zerbrochenen Hakenkreuze erlaubt, die von manchen antifaschistischen Aktionen verwendet werden.
Die unkritische Verwendung "nur zum Spaß" ist allerdings nicht erlaubt. Es sind tatsächlich schon einmal ausländische Touristen festgenommen worden (nur kurzzeitig), weil sie vor dem Reichstagsgebäude den "Hitlergruß" zeigten.