Ausländische Organisationen
Das Bundesinnenministerium kann zusätzlich Symbole bestimmter ausländischer Organisationen verbieten, wenn es meint dass dieses Verbot zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit notwendig ist. Es geht dabei meistens um als demokratiefeindlich oder terroristisch eingestufte Organisationen, die sich in Deutschland nicht betätigen dürfen.
Sa. 5 Sep 2020 - 21:40
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