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Seit dem 28.08.2007 geltende neue Aufenthaltsgesetz die Einreisemöglichkeiten für ausländische Ehegatten von Deutschen dramatisch verschlechtert. Dies ist in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Von den betroffenen Deutschen, denen der Staat vorschreibt, wann und unter welchen bürokratischen Voraussetzungen ihre ausländischen Ehepartner überhaupt nach Deutschland einreisen dürfen, wird diese Verschlechterung als übermässige Schikane und großer Skandal empfunden.
Dann aber verweist das Gesetz ein paar Zeilen weiter auf einen anderen Paragraphen, nämlich auf § 30. Der § 30 beschäftigt sich eigentlich nur mit der Aufenthaltserlaubnis für ausländische Ehepartner von Ausländern und schreibt u.a. vor, daß diese "sich zumindest auf einfache Art in Deutsch verständigen müssen!!