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Sehr vielen Dank. Ich werde bald zu einem Experten mit Schwerpunkt „Anerkennung russischer Abschlüsse in Deutschland“ :)


Du hast recht, dass das Wort „Umschulung“ zu meinem Ausbildungsvorgang nicht ganz passt.
Vor allem wegen der Tatsache, dass dieser Vorgang an einer Universität durchgeführt wurde (Universität ist hier die Anforderung innerhalb der russischen Gesetzgebungen im Bereich der beruflichen Ausbildung und Hochschulausbildung). Aus Sicht der Gesetzgebungen gibt es einige Formen der Ausbildung (des Lehrgangsprogramms) in Sinne der vorhandenen Abschlüsse von Lehrgangsteilnehmern.
Die Personen mit vorhandenen Hochschulabschlüssen können an denjenigen Lehrgangsprogrammen teilnehmen, die für Personen ohne Hochschulabschlüsse nicht zugänglich sind.
Im Allgemeinen sieht die Struktur bei uns in Russland so aus.
1. Kurzfristige Lehrgangsprogramme, das Volumen – 72 bis 100 Unterrichtsstunden.
An diesen Programmen können die Teilnehmer sowohl mit Hochschulabschlüssen als auch ohne diese, z.B. mittlere Berufsausbildung.
Das Ziel der kurzfristigen Lehrgangsprogramme ist die Weiterbildung in EINZELNEN Fachrichtungen der beruflichen Tätigkeiten.
Das Lehrgangsprogramm endet mit einem bestimmten Typ des Zeugnisses (Zeugnis über die staatlich zertifizierte Fortbildung). Das Programm ist kurzfristig, dauert 72 Unterrichtsstunden, wie in meinem Fall, was wir vorher in anderem Beitrag besprochen haben.
Ich brauchte dieses Zeugnis als Nachweis über regelmäßige Weiterbildung (mit bestimmter Frequenz, nach Gesetzgebungen mindestens 1 Mal in 3 Jahren, einheitliche Anforderung für akademische Personen).
2. Mittelfristige Lehrgangsprogramme, das Volumen – 100 bis 500 Unterrichtsstunden.
Das Ziel der mittelfristigen Lehrgangsprogramme ist die KOMPLEXE Weiterbildung in EINZELNEN Fachrichtungen der beruflichen Tätigkeiten.
Das Lehrgangsprogramm endet mit einem bestimmten Typ des Zeugnisses (Zeugnis über die staatlich zertifizierte Fortbildung). Aber der Name des Zeugnisses auf Russisch (obgleich auf Deutsch sehen diese ganz gleich aus) unterscheidet sich vom Namen des Zeugnisses für kurzfristige Programmen. Der Sinn bleibt jedoch nicht geändert.
3. Lehrgangsprogramme zur Ausübung der NEUEN professionellen Tätigkeit (das meinte ich ursprünglich mit „beruflicher Umschulung“).
Die Anforderungen an Teilnehmern dieser Lehrgangsprogramme werden je nach konkreten Berufen und vorhandenen Qualifikationen eines Teilnehmers gestellt.
Wenn in Fällen 1 und 2 die Teilnehmer ganz unterschiedlich aus Sicht seiner vorhandenen Berufe, Ausbildungen und Vorbereitungen sein können, gibt es im Fall 3 strenge Einschränkungen im Sinne der vorhandenen Berufe, Ausbildungen und Vorbereitungen.
Diese Teilnehmer müssen über ausreichende Kenntnisse und Qualifikationen verfügen, um das Lehrgangsprogramm zu erwerben.
Das Volumen für den Fall 3 – über 500 Unterrichtsstunden.
3.1 Mit Volumen ab 500 bis 1000 Unterrichtsstunden endet das Programm mit einem 3. Typ des Zeugnisses („das Diplom über das abgeschlossene Lehrgangsprogramm zur Ausübung der neuen professionellen Tätigkeit“. Ursprünglich habe ich dieses Zeugnis mit „Diplom über die berufliche Umschulung“ gemeint).
Ich muss betonen, dass der normative Zeitaufwand bis 1000 Unterrichtsstunden mit KEINER Verleihung der ergänzenden Qualifikation endet.
3.2 Mit Volumen über 1000 Unterrichtsstunden setzt das Lehrgangsprogramm die VERLEIHUNG der ergänzenden Qualifikation voraus.
Das Programm endet mit 4. Typ des Zeugnisses („das Diplom über das abgeschlossene Lehrgangsprogramm zur Ausübung der neuen professionellen Tätigkeit mit Verleihung der ergänzenden Qualifikation).
Dieses Diplom ist meinem „postgradualen Diplom als Übersetzer“ gleichwertig (das haben wir in einem anderen Beitrag zu meinen Übersetzungen schon besprochen):
Ich habe Abschlusszeugnis („das postgraduale Diplom als Übersetzer“, 3 Jahre lang) während meines GLEICHZEITIGEN Studiums (5 Jahre lang) an derselben Universität IN EINER ANDEREN Fachrichtung (als Diplom-Ingenieur) bekommen.
Diese Qualifikation als Übersetzer KÖNNTE ich alternativ, auf eine andere Weise erwerben, und zwar - durch die Teilnahme als Hochschulabsolvent  an einem Lehrgangsprogramm (an einer anderer Universität, wo das Programm unterrichtet wird) zur Ausübung der neuen professionellen Tätigkeit mit Verleihung der ergänzenden Qualifikation als z.B. Übersetzer, Unternehmensbewerter, Insolvenzverwalter usw.
Der Unterschied besteht darin, dass im ersten Fall (als Diplom-Übersetzer während das gleichzeitige Studium an einer Uni) ich diese Qualifikation IM VORAUS erwerbe, sondern im zweiten Fall (während meiner Teilnahme an einem Lehrgangsprogramm) ich diese Qualifikation SPÄTER erwerbe (z.B. als Ersatz meiner ersten Qualifikation wegen Nutzlosigkeit  oder als die Ergänzung zur vorhandenen Qualifikation, um auf dem Arbeitsmarkt erfolgreicher zu sein und mehr Chancen zu haben).

Ich habe eigentlich ein Problem mit konkreten Formulierungen oder Entsprechungen für die Bezeichnung der Programme und der dazugehörigen Zeugnisse :)

Meine Frage:
Wie sieht die Formulierung „das Lehrgangsprogramm zur Ausübung der neuen professionellen Tätigkeit“ und „das Diplom über das abgeschlossene Lehrgangsprogramm zur Ausübung der neuen professionellen Tätigkeit mit oder ohne Verleihung der ergänzenden Qualifikation“?

Etwas unverständlich und holprig?
Wenn ja, wie kann man das etwas besser (auf gutem Deutsch, um den Sinn wiederzugeben) formulieren? Von Interesse ist konkrete Formulierung :)

P.S.: erwähne noch Mal, dass ich ursprünglich die nicht ganz korrekte Formulierung „die berufliche Umschulung“ und „das Diplom über die berufliche Umschulung“ einsetzen möchte. Mit Erläuterungen stellt sich heraus, dass das Wort „Umschulung“ zu meinem Fall nicht ganz passt, obgleich etwas Gemeinsames (wie ich diesmal formuliere: die Teilnahme an einem Lehrgangsprogramm zur Ausübung der neuen professionellen Tätigkeit mit oder ohne Verleihung der ergänzenden Qualifikation) hat.

Im voraus vielen Dank,

Mit freundlichen Grüßen,
Andrej

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