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Gast (nicht überprüft)

Antwort auf von AndersonRus

"Lehrgangsprogramm zur Ausübung einer neuen professionellen Tätigkeit“

So kann man es sagen. Mit bestimmtem Artikel ("das Lehrgangsprogramm") benutzt man es in einem ausformulierten Text erst ab der zweiten Erwähnung (vorher: "ein Lehrgangsprogramm"), und in einer Auflistung ohne vollständige Sätze lässt man den Artikel ganz weg.

Es geht aber kürzer: "Lehrgang zur Ausübung eines neuen Berufs".

Das „Diplom über das abgeschlossene Lehrgangsprogramm zur Ausübung der neuen professionellen Tätigkeit" ist dann eigentlich ein "Diplom über einen neuen Beruf" oder einfach ein "Berufsdiplom".

Allerdings sollte man bei einer Zeugnisübersetzung möglichst eng am Wortlaut des Originals bleiben, um den Eindruck einer Verfälschung zu vermeiden. Die kürzeren Formulierungen eignen sich deshalb nur für einen erläuternden Text, nicht für die eigentliche Übersetzung.

Die kürzeren Lehrgangsformen (Nr. 1 und Nr. 2) kann man in Deutschland vermutlich nicht formell anerkennen lassen, weil es in Deutschland keine einheitlichen Festlegungen für solche Lehrgänge gibt. Ihre Erwähnung kann aber die Glaubwürdigkeit der eigenen Fähigkeiten unterstreichen, die man in einer Bewerbung auflistet. Außerdem signalisiert Sie dem Arbeitgeber die Bereitschaft und Fähigkeit zur eigenen Weiterbildung, was sicherlich ein subjektiver Pluspunkt ist.

Die Ergebnisse der langen Lehrgangsformen (Nr. 3.x) lassen sich vielleicht wie ein ganz normaler Abschluss anerkennen. Wenn ich mit diesem Diplom die gleichen Möglichkeiten und Rechte habe wie mit dem Diplom eines normalen vollständigen Studiums, dann kommt es ja gar nicht darauf an, ob ich es vor, während oder nach meinem anderen Studium erworben habe und ob diese Ausbildung auf Grund meines anderen Studiums verkürzt werden konnte. Es kommt darauf an, welchen Beruf ich damit ausüben darf.

 

So., 20. Dezember 2020 - 14:34 Link
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