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... im Antrag und/oder eine unklare Identität sind sehr wichtige Ablehnungsgründe. Bei unrichtigen Angaben könnte die Staatsbürgerschaft sogar später noch entzogen werden, und in manchen Fällen kann eine Straftat nach § 42 StAG im Raum stehen.
Die einzige Chance wäre meines Erachtens die Beweisführung, dass die Angaben im Antrag tatsächlich richtig sind. Sowie zusätzlich ein plausibler, nicht selbst zu verantwortender Grund für die unterschiedlichen Angaben.