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Dazu wurde gerade gemeldet, dass die Bayerische Landesregierung für Einrichtungen des Landes (Behörden, Schulen, Unis) das Gendern sogar untersagt hat, per Kabinettsbeschluss. Im dienstlichen Schriftverkehr einschließlich Publikationen, Internet, Unterricht und Lehrmaterial dürfen besondere Zeichen oder Großbuchstaben im Inneren von Wörtern nicht verwendet werden.
Die Doppelnennungen und die neutralisierenden Ersatzbegriffe, die den Rechtschreibregeln nicht widersprechen, sind davon offenbar nicht betroffen. In Schülerarbeiten sollen Gendersternchen etc. zwar als Regelwidrigkeit gekennzeichnet, aber nicht als Fehler gewertet werden.