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Bis 2019 war Hebamme in Deutschland ebenso wie Krankenschwester/Krankenpfleger (neu: Kranken- und Gesundheitspfleger/in) ein Ausbildungsberuf mit einer Staatsprüfung. Seit 2020 ist die Ausbildung von Hebammen jedoch ein duales Studium mit einem akademischen Grad. Der berufliche Status einer Hebamme ist jetzt also höher.
Hebammen, die in Krankenhäusern angestellt sind, werden ähnlich bezahlt wie Krankenschwestern/Krankenpfleger. Im öffentlichen Dienst (z.B. städtische Krankenhäuser und Universitätskliniken) steigen sie mit der Entgeltgruppe P 8 bzw. KR 8 ein. Das entspricht Krankenschwestern/Krankenpflegern mit "besonders schwierigen" Aufgaben oder mit bestimmten Zusatzqualifikationen, und ist eine Gruppe höher als bei sonstigen Krankenschwestern/Krankenpflegern.
Eine Hebamme ist speziell dazu ausgebildet, eine Gebärende während der Geburt zu betreuen und zu überwachen. Aber es gehört noch viel mehr dazu, darunter die Betreuung und Beratung vor und nach der Geburt und auch die Pflege von Neugeborenen. Im Krankenhaus kann eine Hebamme außer im Kreißsaal aber auch auf "normalen" Stationen eingesetzt werden (z.B. Wöchnerinnen- und Säuglingsstationen) und macht dann praktisch das Gleiche wie Krankenschwestern/Krankenpfleger.
Eine Hebamme hat nicht die Befugnisse eines Arztes, aber im Unterschied zu anderen Krankenschwestern/Krankenpflegern darf sie normal verlaufende Geburten selbstständig betreuen. Sie darf auch Beratungen und Betreuungen in der Vorbereitung und Nachsorge von Geburten anbieten, was für freiberufliche (nicht angestellte) Hebammen von Bedeutung ist.
Übrigens ist Hebamme zwar ein typischer Frauenberuf, aber es gibt auch Männer mit dieser Ausbildung. Diese wurden früher in Deutschland als Entbindungspfleger bezeichnet, heute steht aber auch bei Männern Hebamme im Berufsausweis.