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Es ist der Beginn der Parkzeit. Denn es soll ja kontrolliert werden, dass man nicht zu lange parkt. Wenn man es falsch einstellt, oder die Parkscheibe vergisst oder wenn man zu lange parkt, zahlt man ein Verwarngeld.
Übrigens soll man nicht die exakte Zeit einstellen, sondern auf die nächste halbe oder volle Stunde aufrunden. Wenn ich um 11:35 Uhr ankomme, darf ich also 25 Minuten länger parken als auf dem Schild steht.
Verboten ist es, zwischendurch die Scheibe einfach weiterzudrehen. Es reicht auch nicht, kurz aus der Lücke raus- und wieder reinzufahren. Sondern man muss sich tatsächlich mit dem Auto entfernen, so dass ggf. jemand anders parken kann. Wenn man dann zurückfährt und die Lücke ist noch frei, darf man wieder neu parken.
Auf öffentlichen Parkplätzen wird sowas hauptsächlich vom Außendienst des Ordnungsamts kontrolliert, aber die Polizei kann das auch. Die Kontrollen sind mehr oder weniger zufällig. Auf Privatgelände (z.B. Parkplätze von Supermärkten) muss man allerdings damit rechnen, dass irgendwelche Wachfirmen ständig anwesend sind und beobachten. Per Hausrecht ist hier sogar ein Abschleppen möglich.