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Die Chancenkarte soll am 1. Juni des nächsten Jahres starten. Inzwischen findet man auch besser sortierte Infos dazu. Das Wesentliche steht hier, hier und hier.

Allgemeines:

  • Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger zur Arbeitssuche in Deutschland.
  • Sie gilt zunächst für 1 Jahr (Verlängerung um max. 2 Jahre ist in manchen Fällen möglich).
  • Teilzeitarbeit (max. 20 Stunden pro Woche) ist erlaubt.
  • Qualifizierte Probebeschäftigung (max. 2 Wochen pro Job) ist erlaubt.

Bedingungen:

  • Für alle gilt: Der Lebensunterhalt muss gesichert sein.
  • Wer einen Berufsabschluss oder Studienabschluss hat, der in Deutschland vollständig anerkannt wird, bekommt die Chancenkarte ohne weitere Bedingungen.
  • Wer keine solche Anerkennung hat, muss jeden der folgenden Punkte erfüllen:
    • ausländischer Hochschulabschluss oder ausländischer (mindestens zweijähriger) Berufsabschluss (jeweils mit staatlicher Anerkennung in diesem Land), oder ausländischer Berufsabschluss einer deutschen Auslandshandelskammer,
    • Deutsch A1 oder Englisch B2,
    • mindestens 6 Punkte im Punktesystem.

Punktesystem:

  • "Teilanerkennung" der ausländischen Qualifikation in Deutschland (d.h. die Anerkennung wäre nach Abschluss einer Anpassungsqualifikation o.ä. möglich): 4 Punkte
  • Deutsche Sprachkenntnisse höher als A1: 1 Punkt bis 3 Punkte (je nach Stufe: A2, B1, B2)
  • Englische Sprachkenntnisse C1: 1 Punkt
  • Berufserfahrung nach dem Berufsabschluss: 2 Punkte (2 Jahre Erfahrung) oder 3 Punkte (5 Jahre Erfahrung)
  • Mangelberuf (z.B. Informatiker, Ingenieur, Lehrer, Arzt, Pfleger): 1 Punkt
  • Lebensalter: 1 Punkt (höchstens 40 Jahre), 2 Punkte (höchstens 35 Jahre)
  • Bisheriger legaler Aufenthalt in Deutschland mindestens 6 Monate: 1 Punkt
  • Ehegatte/Lebenspartner will ebenfalls mit Chancenkarte einreisen: 1 Punkt

Sonstiges:

  • Im ersten Jahr sagt man "Such-Chancenkarte", danach "Folge-Chancenkarte".
  • Eine zweite Such-Chancenkarte kann man erst nach einer Wartezeit bekommen.
  • Die Bundesregierung darf die Anzahl der ausgegebenen Chancenkarten pro Zeitintervall (ein Jahr oder kürzer) begrenzen.
  • Die Bundesregierung darf die Punktzahlen des Punktesystems, sowie die notwendige Punktzahl (jetzt 6 Punkte) nachträglich verändern.

 

 

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 04. Dezember 2023 - 18:41

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