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Was ist Chancenkarte & wer bekommt sie?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo, 

was ist die Chancenkarte? Wer kann sie bekommen? Ich habe mal den Namen "blaue Karte" gesehen. Ist es das Gleiche?

Die Chancenkarte soll ein Aufenthaltstitel sein, mit dem man für eine begrenzte Zeit nach Deutschland kommen kann, um einen Job zu suchen. Die Vergabe soll nach einem Punktesystem erfolgen. Das entsprechende Gesetz ist beschlossen, aber die praktische Einführung verzögert sich noch. 

Die Blaue Karte gibt es schon länger. Diesen Aufenthaltstitel bekommt man nur, wenn man schon ein konkretes Jobangebot hat, welches bestimmte Bedingungen erfüllt. Diese Bedingungen sollen demnächst etwas gelockert werden (niedrigere Gehaltsschwellen).

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 07. August 2023 - 18:22

Das geplante Punktesystem würde nach dem, was bisher bekannt wurde, ungefähr so aussehen:

  • Qualifikation:
    • anerkennungsfähige Berufsausbildung: 4 Punkte
    • mindestens 5 Jahre Berufserfahrung: 3 Punkte
    • mindestens 2 Jahre Berufserfahrung: 2 Punkte
    • bestimmte Berufsgruppen (Mangelberufe): 1 Punkt
  • Sprachkenntnisse: 
    • gute deutsche Sprachkenntnisse: 3 Punkte
    • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse: 2 Punkte
    • hinreichende deutsche Sprachkenntnisse: 1 Punkt
    • englische Sprachkenntnisse C1: 1 Punkt
  • Alter:
    • höchstens 35 Jahre: 2 Punkte
    • höchstens 40 Jahre: 1 Punkt
  • Sonstiges:
    • mindestens 6 Monate früherer Aufenthalt in D: 1 Punkt
    • Ehegatte beantragt ebenfalls Chancenkarte: 1 Punkt

Die Mindestpunktzahl, die man braucht, wäre dann 6 Punkte. Es gibt auch ein paar Regeln dazu, welche Punkte kombiniert werden können und welche nicht. Außerdem sind auch weiterhin noch Änderungen möglich.

Der Originaltext aus dem Gesetz ergibt sich aus der Kombination von diesem (S. 31+32) und diesem (S. 10+11). Die Regierung ist ermächtigt, das Punktesystem noch zu modifizieren.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 07. August 2023 - 19:05

Die Chancenkarte soll am 1. Juni des nächsten Jahres starten. Inzwischen findet man auch besser sortierte Infos dazu. Das Wesentliche steht hier, hier und hier.

Allgemeines:

  • Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger zur Arbeitssuche in Deutschland.
  • Sie gilt zunächst für 1 Jahr (Verlängerung um max. 2 Jahre ist in manchen Fällen möglich).
  • Teilzeitarbeit (max. 20 Stunden pro Woche) ist erlaubt.
  • Qualifizierte Probebeschäftigung (max. 2 Wochen pro Job) ist erlaubt.

Bedingungen:

  • Für alle gilt: Der Lebensunterhalt muss gesichert sein.
  • Wer einen Berufsabschluss oder Studienabschluss hat, der in Deutschland vollständig anerkannt wird, bekommt die Chancenkarte ohne weitere Bedingungen.
  • Wer keine solche Anerkennung hat, muss jeden der folgenden Punkte erfüllen:
    • ausländischer Hochschulabschluss oder ausländischer (mindestens zweijähriger) Berufsabschluss (jeweils mit staatlicher Anerkennung in diesem Land), oder ausländischer Berufsabschluss einer deutschen Auslandshandelskammer,
    • Deutsch A1 oder Englisch B2,
    • mindestens 6 Punkte im Punktesystem.

Punktesystem:

  • "Teilanerkennung" der ausländischen Qualifikation in Deutschland (d.h. die Anerkennung wäre nach Abschluss einer Anpassungsqualifikation o.ä. möglich): 4 Punkte
  • Deutsche Sprachkenntnisse höher als A1: 1 Punkt bis 3 Punkte (je nach Stufe: A2, B1, B2)
  • Englische Sprachkenntnisse C1: 1 Punkt
  • Berufserfahrung nach dem Berufsabschluss: 2 Punkte (2 Jahre Erfahrung) oder 3 Punkte (5 Jahre Erfahrung)
  • Mangelberuf (z.B. Informatiker, Ingenieur, Lehrer, Arzt, Pfleger): 1 Punkt
  • Lebensalter: 1 Punkt (höchstens 40 Jahre), 2 Punkte (höchstens 35 Jahre)
  • Bisheriger legaler Aufenthalt in Deutschland mindestens 6 Monate: 1 Punkt
  • Ehegatte/Lebenspartner will ebenfalls mit Chancenkarte einreisen: 1 Punkt

Sonstiges:

  • Im ersten Jahr sagt man "Such-Chancenkarte", danach "Folge-Chancenkarte".
  • Eine zweite Such-Chancenkarte kann man erst nach einer Wartezeit bekommen.
  • Die Bundesregierung darf die Anzahl der ausgegebenen Chancenkarten pro Zeitintervall (ein Jahr oder kürzer) begrenzen.
  • Die Bundesregierung darf die Punktzahlen des Punktesystems, sowie die notwendige Punktzahl (jetzt 6 Punkte) nachträglich verändern.

 

 

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 04. Dezember 2023 - 18:41

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