Gemeinschaftskonto
Das sollte eigentlich bei jeder Bank oder Sparkasse gehen, die normale Girokonten anbietet. Die Kontoinhaber müssen nicht verheiratet sein. Außer Paaren können zum Beispiel auch Wohngemeinschaften oder Vereine solche Konten haben, für die gemeinsamen Ausgaben.
Diese Konten sind so genannte "Oder"-Konten. Damit ist gemeint, dass jeder beliebig viel Geld abheben kann, ohne den anderen zu fragen. Falls das Konto im Minus ist, haftet jeder für die gesamten Schulden.
Es kann jeder Kontoinhaber eine ec-Karte und/oder Kreditkarte bekommen. Allerdings kann es sein, dass nur eine Karte kostenlos ist und die anderen eine Gebühr kosten. Formulierungen wie "Partnerkonto" oder "Partnerkarte" sollen wahrscheinlich eher auf eine besondere Preisgestaltung hinweisen, nicht auf einen besonderen Kontotyp.
Es gibt auch "Und"-Konten, bei denen alle Kontoinhaber zustimmen müssen, um Geld abzuheben. Das ist aber was ganz Spezielles, nämlich eine Variante eines Sperrkontos. So ein Konto lässt sich eigentlich nicht wie ein Girokonto verwenden, weil normales Geldabheben (Geldautomat, Kartenzahlung) nicht funktioniert.