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Lehrer (auch Sprachlehrer) zählen zu den "freien Berufen". Sie brauchen deshalb kein Gewerbe anzumelden, wenn sie auf eigene Rechnung Unterricht geben. Die Einnahmen (abzüglich Ausgaben) müssen natürlich trotzdem in die Steuererklärung.

Aber: Für die Anerkennung als "Freiberufler" muss man die entsprechende Befähigung belegen können (in diesem Fall also Sprache und Pädagogik), und der Unterricht muss gewisse Kriterien erfüllen. Außerdem darf man nicht zusätzlich irgendwas verkaufen. So dass man sich also am Anfang besser beraten lassen sollte.

Bei einem Online-Unterricht kommt es meiner Vermutung nach darauf an, ob man selbst in Echtzeit über das Internet unterrichtet, oder ob man sozusagen Lektionen vorbereitet und diese dann verkauft.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 15. August 2023 - 16:20

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