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Online Privat Unterricht - Braucht man Gewerbeschein dafür, muss man Rechnung stellen, wie funktioniert das?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo,

ich möchte gerne online Privatunterricht anbieten.  Es geht um Sprachen. Ich möchte natürlich alles richtig und legal machen. Dazu hätte ich einige Fragen.

  1. Brauche ich Gewerbeschein, damit ich unterrichten kann?
  2. Muss ich meine Stunden regelmäßig in Rechnung stellen?
  3. Brauche ich Steuerberater?
  4. Gibt es unkompliziertere Optionen ohne Gewerbeschein und Steuererklärung?

Hier möchte ich keine falsche Hinweise geben. Ich bin nicht 100% sicher aber ich denke man braucht keinen Steuerberater. Auch Gewerbeschein ist für Nachhilfe nicht unbedingt nötig.

Aber auf Steuererklärung kann man nicht verzichten. Es gibt genug Software oder Websites. Wenn man wenig verdient muss man kein Cent zahlen. Stichwort Einkommensteuer, Freibetrag...

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 15. August 2023 - 10:38

Lehrer (auch Sprachlehrer) zählen zu den "freien Berufen". Sie brauchen deshalb kein Gewerbe anzumelden, wenn sie auf eigene Rechnung Unterricht geben. Die Einnahmen (abzüglich Ausgaben) müssen natürlich trotzdem in die Steuererklärung.

Aber: Für die Anerkennung als "Freiberufler" muss man die entsprechende Befähigung belegen können (in diesem Fall also Sprache und Pädagogik), und der Unterricht muss gewisse Kriterien erfüllen. Außerdem darf man nicht zusätzlich irgendwas verkaufen. So dass man sich also am Anfang besser beraten lassen sollte.

Bei einem Online-Unterricht kommt es meiner Vermutung nach darauf an, ob man selbst in Echtzeit über das Internet unterrichtet, oder ob man sozusagen Lektionen vorbereitet und diese dann verkauft.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 15. August 2023 - 16:20

Wenn man die freiberufliche Tätigkeit anerkannt bekommt, braucht man keine Gewerbesteuern zu zahlen. Man muss seinen Kunden aber Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) berechnen und diese ans Finanzamt abgeben. Außerdem muss man den Gewinn in der eigenen Einkommenssteuer versteuern.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 15. August 2023 - 17:16

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Eventuell ist eine Umsatzsteuerbefreiung möglich, z.B. wegen geringem Umsatz, oder auch bei bestimmten Bildungsleistungen die im staatlichen Interesse liegen. Auf den Rechnungen muss dann jeweils der Grund genannt sein.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 16. August 2023 - 14:42

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

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