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Falls die Sache auffällig und eindeutig beschildert ist und die Strafe dem entspricht, was auf den Schildern steht, kann man juristisch wahrscheinlich nichts machen. Durch das Abstellen des Autos hat man einen Vertrag abgeschlossen zu den Bedingungen, die der Betreiber festgelegt und mitgeteilt hat.
Falls die Beschilderung versteckt ist oder die Formulierungen missverständlich sind, kann man allerdings schreiben dass man von diesen Vertragsbedingungen überrascht wurde. Das macht sie nämlich unwirksam. Eventuell kann die örtliche Verbraucherzentrale dabei helfen.
Aber eigentlich richtet sich dieses Verfahren ja gegen Menschen, die ihr Auto dort abstellen obwohl sie gar nicht dort einkaufen wollen (z.B. Anwohner oder Pendler). Also wäre auch ein Brief an den Händler denkbar, mit beigelegtem Kassenzettel und der Bitte um Kulanz.