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Falls du ledig bist und im gesamten Jahr kein anderes Einkommen hattest als die Lohnzahlungen eines einzigen inländischen Arbeitgebers (und dieser tatsächlich eine Lohnsteuer nach Klasse I abgezogen hat), bist du - außer in bestimmten Fällen - nicht verpflichtet.
Aber du wärst schön blöd, wenn du keine Erklärung abgibst. Gerade in diesem Fall sind nämlich die Chancen ganz gut, etwas zurückzubekommen.
Wenn du noch andere Geldquellen hattest, wie Nebenverdienste, kleine oder große Kaufgeschäfte, Zinserträge ohne Abgeltungssteuer, Geld aus dem Ausland, auch Stipendien usw., bist du erstens verpflichtet, und es kann zweitens auch passieren dass du was nachzahlen musst.
Mit dem Status als Werkstudent hat das übrigens nicht viel zu tun, dieses Privileg betrifft vorrangig die Sozialabgaben.