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Das Gesetz soll erst 2025 kommen. Jetzt wurden erst einmal ein paar Eckpunkte vorgestellt.
Es geht um eine "verwandtschaftsähnliche" Beziehung zwischen (zwei bis sechs) Erwachsenen, die diese auf gemeinsamen Wunsch bei einem Notar registrieren lassen können.
Die meisten Funktionen dieser Konstruktion würden besondere Situationen betreffen, namentlich Krankheit und Notfälle. Es wären zum Beispiel ärztliche Auskünfte, und medizinische Entscheidungen für den anderen möglich, was sonst nur bei engen Verwandten geht. Auch die besondere finanzielle Unterstützung beim Pflegen von Angehörigen wird als Beispiel genannt, und als Extremfall die mögliche Nierenspende zu Lebzeiten.
Für Wohngemeinschaften können aber auch Erleichterungen beim gemeinsamen Abschließen von Verträgen eine Rolle spielen, soweit diese das Wohnen betreffen.
Die Verantwortungsgemeinschaft hat aber keinen Einfluss auf die tatsächlichen Verwandtschaftsverhältnisse der Beteiligten, auf die gesetzliche Erbfolge, auf das Sorgerecht bei Kindern, auf die Finanzen und Steuern. Von daher hat sie nichts mit einer Ehe zu tun, zumal eine "romantische Beziehung" eh nicht impliziert wird. Zielgruppe können z.B. Gemeinschaften von Singles sein, wobei als typisches Beispiel öfters auf "Rentner-WGs" verwiesen wird.