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Die Definitionen sind komplex und scheinen je nach Kontext zu variieren, das macht die Sache nicht einfacher.
SGB II definiert Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitssuchende (früher ALG II), also Sozialleistungen. Die Zahl ist offenbar die Anzahl der gemeldeten (und arbeitssuchenden) Arbeitslosen, die solche Leistungen erhalten.
SGB III definiert die Arbeitslosenversicherung (und somit Arbeitslosengeld, früher ALG I) und staatliche Arbeitsförderungsmaßnahmen. Die Zahl ist dann wahrscheinlich die Anzahl der gemeldeten (und arbeitssuchenden) Arbeitslosen, die solche Leistungen erhalten.
Bemerkung: Die Summe dieser Zahlen ist genau die Zahl der "Arbeitslosen". Die Logik ist offenbar, dass jeder gemeldete Arbeitslose in genau eine dieser Kategorien passt.
Zur Unterbeschäftigung habe ich zwei sehr verschiedene Definitionen gefunden:
Die Zahl aus der Tabelle ist plausibel mit der zweiten Definition.
Bemerkung: Kurzarbeit wäre hier eigentlich auch eine Form von Unterschäftigung, und auch eine Fördermaßnahme (mittels Kurzarbeitergeld). Sie wird vermutlich wegen des vorübergehenden Charakters getrennt gezählt.