Korrektur
Das mit den getrennten Verträgen stimmt nicht. Sondern der Händler verweist in seiner AGB auf die Klarna-AGB und macht sie so zum Bestandteil des Kaufvertrages.
Zwischen Händler und Klarna erfolgt eine "Abtretung". Für den Kunden bedeutet das, dass er das Geld nicht dem Händler schuldet, sondern Klarna. Direkt an den Händler zu zahlen wäre also ein Fehler.
Do. 14 Mär 2024 - 18:11
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Antwort auf Zahlungsdienstleister von Gast (nicht überprüft)