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Die "Krankschreibung" ist ein Beleg, dass man wegen Krankheit nicht in der Lage ist zu arbeiten. Die Dauer und Häufigkeit hängt allein von der Krankheit ab. Es gibt dafür keine Obergrenze.
Aber: Der Arbeitgeber darf in bestimmten Fällen krankheitsbedingt kündigen. Hierfür kommt es aber auch auf die Krankheitsprognose an, nicht nur auf die bisherigen Krankheitstage. Es gibt dafür keine konkret festgelegten Zahlen. Ein Richtwert sind mehr als 6 Wochen Krankheit pro Jahr in mehreren Jahren, nebst der Prognose dass es nicht besser wird.
In der Praxis landen solche Fälle häufig vor Gericht, denn die Anforderungen an diese Kündigung sind hoch, und eine Kündigungsschutzklage ist dementsprechend aussichtsreich. In manchen Fällen bietet der Arbeitgeber von sich aus eine Abfindung an, um einen solchen Rechtsstreit zu vermeiden.
Oft steckt freilich eine chronische Krankheit dahinter, mit der man evtl. eine vorgezogene Rente bekommen kann.
Bei Beamten (Beamte auf Lebenszeit) ist es anders, diese werden ggf. "in den Ruhestand versetzt", aber nicht gekündigt.