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Neuen Kommentar zu Was für eine Staatsform hat Deutschland? hinzufügen

Gast77 (nicht überprüft)

...eigentlich wollte ich mich ja denen anschließen, die sich ihren Kommentar dazu sparen - aber irgend wie kann ich meine Klappe nicht halten:

Nach meinem Wissen handelt es sich bei der BRD um ein besatzungsrechtliches Konstrukt der Alliierten. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2.BVF 1/73 nennt den deutschen Staat beim Name! Die Drei-Elemente-Lehre von Georg Jellinek trifft völkerrechtliche Aussagen, was ein Staat überhaupt ist. Die BRD hat keine eigene Verfassung (Was ein Grundgesetz ist, regelt die Haager Landkriegsordnung!) Die BRD hat kein eigenes Staatsgebiet, sondern VERWALTET einen Teil Gesamtdeutschlands. Ein Hausverwalter ist nicht der Besitzer! Auch mangelt es der BRD an einem eigenen Staatsvolk, daher ist im PERSONALausweis der BRD die Staatsangehörigkeit mit dem Wort "deutsch" angegeben. Ist "deutsch" der Name irgend eines Staates, dem ich angehören soll? Die BRD hat keine Staatsgerichte mehr, vgl §15 GVG!
Überhaupt, das Bundesjustizministerium hat die Rechtskraft der sog. "Bereinigungsgesetze" voll bestätigt, das heißt u.a. ZPO & StPO auf wiedersehen! Wer hier einzig auf WIKIPEDIA und sein grandioses SCHULWISSEN vertraut, sollte sich im Klaren sein, NICHTS IST, WIE ES SCHEINT!

Google Videos: "Alfred Hartlaub", "Ivette Pfeiffer", "Selim Sürmeli" - wer nicht lesen kann, kann bestimmt zuhören! Und wer keine Ahnung hat, sollte einfach mal die Klappe halten.

Hier noch ein Zitat zum Thema:

Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals zugestimmt hat;
er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, dessen Geltung er nie legitimiert hat;
er ist frei, Politikern zu huldigen, die kein Bürger je gewählt hat, und sie üppig zu versorgen - mit seinen Steuergeldern, über deren Verwendung er niemals befragt wurde. Insgesamt sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen.

Hans Herbert von Arnim
Professor für öffentliches Recht und Verwaltungslehre in Speyer

Di. 7 Feb 2012 - 08:57 Link
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