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Die Nazis haben alle drei Strophen benutzt. Dieser "historische Makel" betrifft also auch die dritte Strophe. Es muss noch einen anderen Grund geben.

Im heutigen Kontext impliziert die erste Strophe konkrete Gebietsansprüche gegen die meisten Nachbarländer Deutschlands. Bis 1990 haben das die Bundesregierungen offen gelassen, und alle drei Strophen waren die deutsche Nationalhymne (auch wenn meistens nur die dritte Strophe gesungen wurde).

Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990, durch den Deutschland die Einheit und die volle staatliche Souveränität erlangte, hat Deutschland die Endgültigkeit seiner heutigen Grenzen akzeptiert. Bei der Wiedervereinigung wurde deshalb u.a. der alte Artikel 23 des Grundgesetzes gestrichen, der den möglichen Beitritt weiterer "Teile Deutschlands" zur Bundesrepublik Deutschland behandelte. Sozusagen als flankierende Maßnahme wurde 1991 die Nationalhymne auf die dritte Strophe des Deutschlandliedes eingeschränkt.

Die territorialen Folgen des Zweiten Weltkriegs sind ein Erbe, das mit dem Wegsterben unserer "Großväter und Urgroßväter" ganz bestimmt nicht einfach so verschwindet. Damit müssen wir jetzt leben.

P.S.:
Und was ist eigentlich mit der zweiten Strophe? Naja, wahrscheinlich sollte die Hymne eines Staates nicht mit "Wein, Weib und Gesang" beginnen...

 

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