Richtigstellung
Auch wenn der Thread schon etwas älter ist, so muß ich doch anmerken, daß die deutsche Nationalhymne immernoch aus 3 Strophen besteht !
Nur in Anbetracht der deutschen Geschichte hat man sich darauf geeinigt, daß bei öffentlichen Anlässen nur die 3. Strophe gesungen wird.
Destotrotz ist das Singen der ersten beiden Strophen, gegen eine vielerorts ansässige Meinung, kein Verstoß gegen § 86a StGB.
Mo. 12 Sep 2011 - 01:01
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Antwort auf Blüh im Glanze dieses von Gast (nicht überprüft)