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Die Äußerung verletzt keine Persönlichkeitsrechte (z.B. durch Beleidigung, Verleumdung, Schmähung, Datenmissbrauch usw.) und auch nicht die Menschenwürde, verstößt nicht gegen Urheber- und Wettbewerbsrechte, gefährdet keine staatlichen Sicherheitsinteressen, verharmlost keine Nazi-Verbrechen, ist nicht dazu geeignet die öffentliche Ordnung zu stören und Aufruhr zu erzeugen, richtet sich nicht gegen Religionen und Minderheiten, dient nicht zum Vorbereiten oder Verdecken von Straftaten, verletzt (vermutlich) nicht die Sorgfaltspflichten bestimmter Berufsstände (z.B. Journalisten), dient nicht der Volksverhetzung, gefährdet nicht die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, ...
Wenn eine Meinung ausgedrückt wird und kein anderes Grundrecht und kein Einzelgesetz entgegen stehen, ist es eine freie Meinungsäußerung. Es ist also nicht verboten, Unsinn zu reden. Genausowenig ist es natürlich verboten, dem Unsinn zu widersprechen.